News, 06.09.2019
Besuch von Vertretern der EU-Kommission bei TWE in Meulebeke
Interessante Fachdiskussion zum Thema Ursprungsregeln
06.09.2019
Im September hatten wir eine Delegation von 17 Personen der EU-Kommission in Begleitung von 2 EDANA-Direktoren zu Besuch an unserem Standort in Meulebeke. Die Vertreter der EU-Kommission waren Beamte aus den drei verschiedenen Generaldirektionen Wachstum, Handel und Taxud (Steuern und Zollunion).
Ziel des Besuchs war es, ein besseres Verständnis der Produktionsprozesse von Vliesstoffen zu vermitteln. In der Tat ist die Definition der Produktion als ein zweistufiger Prozess, das Bilden und das Verfestigen des Faserflors, ausschlaggebend für die Ursprungsregeln und somit auch für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses. Dies Vereinfachung der Ausstellung der Ursprungszeugnisse würde für unsere globalen Kunden eine Reduzierung der Einfuhrzölle bedeuten, was TWE einen leichteren Zugang zu ihnen ermöglichen würde.
Das bedeutet: Viele Kunden aus der EU fordern von uns die Ausstellung eines europäischen Ursprungszertifikats, wenn wir ihnen unsere Vliesstoffe verkaufen, da dies von ihren Kunden häufig außerhalb der EU verlangt wird, um hohe Einfuhrzölle zu vermeiden.
Gleichzeitig fordern unsere potentiellen Kunden von außerhalb der EU dies auch von uns, da sie ansonsten je nach Land oft 10 % oder sogar bis zu 25 % Einfuhrzölle auf unsere Vliesstoffe bezahlen müssen. Das bedeutet für TWE, dass wir einen enormen Nachteil dadurch haben, wenn wir Wettbewerber in diesem Land haben. Denn diese werden aufgrund der nicht vorhandenen Zölle im eigenen Land bevorzugt als Lieferant eingesetzt.
Die Ursprungsregeln für Vliesstoffe besagen, dass ein europäisches Ursprungszeugnis nur ausgestellt werden kann, wenn unsere Vliesstoffe nicht mehr als 10 % außereuropäische Fasern enthalten.
Da die europäischen Faserhersteller aber nicht genug Fasern produzieren, müssen wir immer mehr importieren. Einige hochtechnische Fasertypen werden einfach nicht in der EU hergestellt, daher haben wir keine andere Wahl, als sie aus Ländern wie Südkorea, Taiwan, China, Indonesien, Thailand, Vietnam usw. zu importieren.
Dies bedeutet, dass die meisten unserer Vliesstoffe viel mehr als die zulässigen 10 % außereuropäischer Fasern enthalten, einige sogar bis zu 100 %. Die Folge ist, dass wir für diese Produkte kein Ursprungszeugnis ausstellen können und unsere Exportfähigkeit abnimmt.
Unser Fachverband EDANA versucht seit vielen Jahren, dem entgegenzuwirken und strebt an, dass Vliesstoffe einen anderen Status in Bezug auf Ursprungsregeln erhalten.
Daher haben wir dieses Treffen genutzt, den EU-Kommissionsbeamten zu zeigen, dass die Herstellung von Vliesstoffen ein zweistufiger Prozess ist. Genau das wird benötigt, um den Produkten das EU-Ursprungszertifikat zu verleihen - unabhängig davon, woher die eingesetzten Rohstoffe stammen.
In der von uns präsentierten Unternehmensdarstellung haben wir Marktdaten hinzugefügt, die zeigen, dass wir Fasern von außerhalb der EU kaufen müssen, da diese nicht ausreichend in der EU verfügbar sind. Viele Fragen seitens der EDANA wurden während der Präsentation gestellt und von uns zufriedenstellend beantwortet.
Alles in allem können wir von einem interessanten Austausch sprechen. Nach der Präsentation ging es noch in die Produktion und an einige unserer Produktionslinien. Als Highlight präsentierten wir unsere neueste Investition: die weltweit größte ADL-Produktionslinie.
Im Wirtschaftsabkommen mit Japan und im Mercosur-Abkommen sind bereits Vliesstoffe nach der angestrebten Definition klassifiziert. Durch das Treffen bei TWE in Meulebeke ist die EU-Kommission nun auch besser über die Herstellung von Vliesstoffen informiert, um andere Handelsabkommen auszuhandeln (z. B. mit Paneuromed-Ländern, USA, Australien, ...) und die Ursprungszertifikate abzuändern.
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